A 143 – Westumfahrung Halle
A 143 – Westumfahrung Halle
DEGES informiert über Verfahren
Am Dienstag, 31. Mai 2016, können sich Interessierte und von dem Verfahren Betroffene zum laufenden Anhörungsverfahren für den geplanten Neubau der Bundesautobahn 143 vor Ort direkt beim Vorhabenträger, die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH (DEGES), informieren. Vertreter der DEGES stehen für Fragen von 9:30 bis 11:00 Uhr in der Gemeinde Wettin-Löbejün (Ortsteil Löbejün, Markt 1, 06193 Wettin-Löbejün) und von 12:00 bis 14:00 Uhr in Salzmünde (Bau- und Ordnungsamt Salzatal, Schulstraße 3, 06198 Salzatal/Ortsteil Salzmünde) zur Verfügung.
Ab 15 Uhr bietet die DEGES einen Informationsnachmittag in Salzmünde für Vertreter der im Land anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen zum Umweltkonzept an.
Die Planunterlagen für die 4. Planänderung und -ergänzung im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zum Planfeststellungsbeschluss vom 18.05.2005 (Az.: 308.4.1- 31027/A143/VKE4224) für den geplanten Neubau der Bundesautobahn (BAB) 143 Westumfahrung Halle (Saale), Abschnitt Autobahndreieck Halle-Süd (A 38) bis Autobahndreieck Halle-Nord (A 14), Verkehrseinheit 4224, Anschlussstelle Halle-Neustadt (B 80) bis Autobahndreieck Halle-Nord (A 14) in den Gemarkungen Bennstedt, Brachwitz, Döblitz, Fienstedt, Gimritz, Lieskau, Neutz-Lettewitz, Salzmünde, Teutschenthal, Wettin, Wallwitz und Zappendorf im Landkreis Saalekreis liegen bis einschließlich 8. Juni 2016 in den Gemeinden Wettin-Löbejün, Salzatal und Teutschenthal sowie bis einschließlich zum 10. Juni 2016 in Petersberg zur allgemeinen Einsicht aus. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die ortsüblichen Bekanntmachungen verwiesen.
Die von dem Bauvorhaben Betroffenen haben bis zum 22.06.2016 – im Fall der Gemeinde Petersberg bis zum 24.06.2016 – die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Daneben sind auch Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und anerkannte Vereinigungen des Natur- und Umweltschutzes zur Stellungnahme aufgefordert.
Die geplante Baumaßnahme umfasst den Streckenabschnitt VKE 4224 der BAB A 143, der nördlich der Anschlussstelle an die B 80 (Halle-Neustadt) auf der Höhe von Bennstedt beginnt und sich bis zum Autobahndreieck Halle Nord erstreckt (Siehe Karte). Die Länge dieser Verkehrseinheit beträgt ca. 12,72 km. Sie verbindet als Neubaumaßnahme zusammen mit dem bereits gebauten, seit dem 22.10.2004 unter Verkehr befindlichen südlichen Abschnitt der BAB 143 zwischen Autobahndreieck Halle-Süd und Anschlussstelle Halle-Neustadt die beiden Bundesautobahnen A 38 im Süden und die A 14 im Norden und schließt damit den Autobahnring um Halle.
Das Vorhaben wurde mit Beschluss des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 18. Mai 2005 (Az.: 308.4.1-31027/A143/VKE4224) planfestgestellt. Diesen Planfeststellungsbeschluss erklärte das Bundesverwaltungsgericht, nachdem ein im Land Sachsen-Anhalt anerkannter Naturschutzverein hiergegen Klage erhoben hatte, mit Urteil vom 17.01.2007 (BVerwG 9 A 20.05) für rechtswidrig und nicht vollziehbar. Das Gericht führte zur Begründung insbesondere aus, dass die Planfeststellung nicht den Anforderungen des Naturschutzrechts genüge. Rechtlich zu beanstanden sei die Behandlung des Habitatschutzes, des Artenschutzes und der Fachplanerischen Abwägung der Naturschutzbelange. Die festgestellten Mängel rechtfertigten nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht die vom Kläger mit seinem Hauptantrag begehrte Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses. Es sah vielmehr die Möglichkeit der Heilung in einem ergänzenden Verfahren.
Die 4. Planänderung und –ergänzung ist zusammen mit den seit 2009 durchgeführten Anhörungen zu den Planänderungen 1 bis 3 Teil dieses ergänzenden Verfahrens. Gegenstand der aktuellen Änderung sind vor allem Überarbeitungen der naturschutzfachlichen Unterlagen. Inhaltlich beruhen die Änderungen auf erneuten umfassenden naturschutzfachlichen Untersuchungen, die eine Änderung sowohl der technischen Planung (insbesondere Verlängerung des Landschaftstunnels bei Friedrichsschwerz, Gradientenanpassung) als auch des naturschutzfachlichen Maßnahmenkonzepts erforderlich machten. Ziel ist u. a. die Reduzierung der Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes „Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle“.
Weitere Informationen sowie die Planunterlagen und die T exte der ortsüblichen Bekanntmachungen finden Sie auf der Homepage des Landesverwaltungsamtes unter http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das- lvwa/wirtschaft/planfeststellung/planunterlagen/autobahnen/
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